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Nachfolgeberatung

Nachfolgeberatung

Nachfolger finden – alles andere als leicht

Steuerberater in der DGSFG wissen, dass die Nachfolgeregelung für ihre Mandanten ein großes Thema darstellt. Es gibt keine „Blaupause“ oder den Masterplan für eine Nachfolgeregelung: Jeder Unternehmer hegt seine eigenen Vorstellungen darüber, wie er sein Lebenswerk übertragen möchte. Mancher will die Aktivität sukzessive auslaufen lassen, vorübergehend mit dem Nachfolger zusammenarbeiten oder mit einem Schnitt das Unternehmen übertragen. Mit dem Mandanten erarbeiten die Berater der DGSFG, ob seine Vorstellungen realisierbar sind und welche Fehler es zu vermeiden gilt.

Mit der Nachfolgeberatung verbinden sich unter anderem folgende Probleme:

  • Kassenarzt-Zulassungen sind nicht verkäuflich, sondern müssen ausgeschrieben werden.
  • Einen Rechtsanspruch auf Übertragung des Kassenarztsitzes auf den Wunschkandidaten gibt es nur in Ausnahmefällen, wie z.B. im engsten Familienkreis.
  • Auch bislang sicher gewähnte Modelle, wie z.B. die Übertragung auf ein MVZ, sind durch die aktuelle Rechtssprechung infrage gestellt.

Besonders problematisch stellt sich die Nachfolgeregelung dar, wenn sich die Praxis in einem überversorgten Gebiet befindet oder die Praxis nicht mehr versorgungsrelevant ist. In diesen Fällen droht die Einziehung der Kassenarztzulassung gegen Entschädigung durch die Kassenärztliche Vereinigung.

Unser Praxis-Tipp: Frühzeitig eine Nachfolgeberatung annehmen!

Heilberuflern und anderen Leistungserbringern empfehlen wir, sich im Fall einer Nachfolge frühzeitige wirtschaftliche und juristische Hilfe zu suchen. Unsere Erfahrungen zeigen, dass es nicht reicht, mit 65 Jahren einen geeigneten Kandidaten zu ermitteln, sondern dass eine Frist von mindestens drei Jahren eingeplant werden muss, um einen Nachfolger zu finden.

Kontakt

Kommen Sie bei allgemeinen Fragen oder bei Fragen zur Mitgliedschaft gerne auf uns zu.

Sarrazinstraße 11-15
12159 Berlin