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Existenzgründung und Unternehmensnachfolge

Existenzgruendung

Von Anfang an gut informiert und aufgestellt

In der Regel handelt es sich bei den Mandanten unserer Mitglieder um Experten mit hoher Kompetenz auf ihrem Fachgebiet, ob als Apotheker, Ergotherapeut, als Pflegeeinrichtung oder als (Zahn-) Arzt.

Doch bei Gründungsvorhaben kommen die Mandanten zuweilen an ihre Grenzen, handelt es sich doch um teilweise sehr abstrakte Vorgaben und aufwendige Vorarbeiten, die oft neben dem Berufsalltag vorbereitet sein wollen. Hier kann die DGSFG aktiv durch qualifizierte Steuerberater und Fachberater unterstützen, um nichts dem Zufall zu überlassen, etwa bei

  • der Finanz- und Investitionsplanung,
  • der Standortanalyse,
  • der Einholung verlässlicher Strukturdaten oder
  • beim Branchenvergleich,
  • der Finanzierungsberatung und der Begleitung bei Gesprächen mit Ihren Kreditinstituten.

Neben den Vorgründungsaufgaben verlangen die Existenzgründung und die spätere Unternehmensführung auch viele Kenntnisse über das medizinische, therapeutische oder pflegerische Wissen hinaus ab. Hier werden ebenfalls die Mitglieder der DGSFG unterstützend tätig, zum Beispiel

  • bei der Vermittlung kaufmännischen Wissens allgemein,
  • in Sachen Zahlungsverkehr,
  • bei der Lohn- und Finanzbuchhaltung,
  • der Jahresabschlusserstellung und Erstellung der Steuererklärungen
  • der Beantragung öffentlicher Mittel,
  • der Frage nach branchenüblichen, angemessenen Gehältern, Mietverträgen, Betriebsabläufen uvm.

Umsatzsteuer ja oder nein?

Gerade am Anfang strömen viele neue Informationen auf die Gründungswilligen ein, die erst einmal kanalisiert und verarbeitet werden müssen. Ach, und wie war das noch einmal mit der Umsatzsteuer? Obwohl auf den ersten Blick nahezu identische Leistungen, unterliegen manche Tätigkeiten der Umsatzsteuer, andere nicht. Zwei Beispiele

  • Ein Ästhetisch-Plastischer Chirurg hat nach der aktuellen Rechtslage auf rein kosmetische Behandlungen Umsatzsteuer zu entrichten, während medizinisch indizierte Behandlungen steuerbefreit sind.
  • Gutachten für Versicherungen fallen unter die steuerpflichtigen Umsätze. Gutachten im Auftrag von Versorgungsämtern und der Berufsgenossenschaft bspw. bleiben dagegen steuerfrei.

Kontakt

Kommen Sie bei allgemeinen Fragen oder bei Fragen zur Mitgliedschaft gerne auf uns zu.

Sarrazinstraße 11-15
12159 Berlin