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Betriebsprüfung

Betriebspruefungen

Der Betriebsprüfung professionell begegnen

Prüfungen durch das Finanzamt oder die Sozialversicherungsträger gehören zum Alltag Ihrer DGSFG-Steuerberater. Wenn sich das Finanzamt zu einer Prüfung – sei es eine Betriebsprüfung, eine Lohnsteueraußen- oder eine Umsatzsteuersonderprüfung – anmeldet, macht sich oft Nervosität breit. Es ist ein beruhigendes Gefühl, wenn man die Gewissheit hat, dass das zu prüfende Rechnungswesen von Spezialisten aufbereitet wurde. Wenn nicht handwerkliche Fehler Diskussionsgegenstand der Prüfung werden, sondern rechtliche Themen die Prüfung bestimmen, können Sie auf das besondere Branchen-Know-how der Fachberater der DGSFG vertrauen. Gerade auf dem Sektor der Heilberufe steht die Rechtsprechung zum Beispiel auf dem Gebiet der gewerblichen Infizierung oder der Umsatzsteuerpflicht von Leistungen seit einigen Jahren im Fokus der Finanzverwaltung – und der Fachberater der DGSFG. Die Grenzen zwischen der Steuergestaltung und der Steuerhinterziehung sind oft fließend. Vertrauen Sie hier den Fachleuten, denn wer will schon Besuch von der nächsten Instanz, der Steuerfahndung, bekommen?

Wissenswertes zur Betriebsprüfung

Betriebsprüfung gehören zu den wenigen Anlässen, in denen die Qualität der Leistung Ihres Steuerberaters überprüft wird. Es ist sehr unangenehm, wenn diese Überprüfung mit hohen Nachzahlungen endet.

Gründe, die das Finanzamt zur Außenprüfung veranlassen können:

  • wenn in mehreren aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren die Gewinne stark schwanken,
  • einige Positionen in der Steuererklärung Unstimmigkeiten ergeben haben,
  • Änderungen der Unternehmensrechtsform vorgenommen wurden,
  • betriebliche Kennzahlen vom Branchendurchschnitt abweichen,
  • der Unternehmer es häufiger versäumt, Unterlagen rechtzeitig einzureichen,
  • das Unternehmen wird aufgrund statistischer Verfahren zufällig ausgewählt.

Es sind also nicht stets vermutete Versäumnisse des Mandanten oder Fehler des Beraters, die eine Prüfung durch das Finanzamt zur Folge haben. Deutet sich eine Prüfung an oder wird diese wahrscheinlich, informiert Sie Ihr DGSFG-Steuerberater darüber.

Bereits vor Prüfungsbeginn wird vom Finanzamt die vorgesehene Prüfungsdauer mitgeteilt. Prinzipiell richtet sich die Dauer einer Betriebsprüfung in Deutschland nach der Größe des Unternehmens. Entsprechend müssen Unternehmer mit drei bis etwa vierzehn Prüfungstagen kalkulieren. Ihr DGSFG-Steuerberater stellt dem Prüfer zunächst digitale Daten zur Vorbereitung zur Verfügung. Die Prüfung findet grundsätzlich in Ihren Geschäftsräumen statt. Verfügen Sie nicht über adäquate Räume, findet Ihr DGSFG in Abstimmung mit dem Betriebsprüfer regelmäßig eine Lösung.

In der Regel meldet sich das Finanzamt dem Freiberufler oder dem Unternehmen mit einer angemessenen Vorlaufzeit an, so dass der Adressat die Möglichkeit hat, seine Unterlagen vorab in Ordnung zu bringen.

Wenn ein begründeter Bedacht besteht

Sollte Sie vor der Anordnung einer Prüfung feststellen, dass möglicherweise nicht alle steuerlich relevanten Sachverhalte in die Steuererklärungen oder Jahresabschlüsse eingeflossen sind, helfen Ihnen Ihre DGSFG-Steuerberater bei der Entscheidung, ob möglicherweise eine (strafbefreiende) Selbstanzeige zur Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen aus eigener Initiative sinnvoll ist, bevor diese Fragestellung durch die Finanzbehörde geprüft wird.

Kontakt

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