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21. Juni 2016

Erste Jahrestagung der DGSFG Steuer-Fachberater diskutierten Auswirkungen neuer Gesetze auf die Arbeit von Heilberuflern

Berlin, 21. Juni 2016: Am 17. und 18. Juni traf sich die neue Steuer-Fachgesellschaft DGSFG in Berlin zu ihrer ersten Jahrestagung. Die Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.) diskutierten über die Konsequenzen aktueller Gesetze und Urteile für die Arbeit von Heilberuflern.

Permante Fort- und Weiterbildung ist für Mitglieder der DGSFG verpflichtend. „Nur wenn unsere Mitglieder fachlich auf dem neuesten Stand sind, können sie ihren Mandanten als wirkliche Experten zur Seite stehen“, betont Michael Klasvogt, Präsident der DGSFG. Auf dem Programm der Tagung standen unter anderem das Versorgungsstärkungsgesetz, das Pflegestärkungsgesetz II und das Anti-Korruptionsgesetz.

Kooperation oder Korruption?

Unter dem Titel „Kooperation oder Korruption“ kommentierte Sven Hennings, Fachanwalt für Medizinrecht, das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen. Er erläuterte die Rechtsgrundlagen zu diesem Gesetz, unter anderem das Berufsrecht und Vertragsarztrecht sowie das neu hinzugekommene Strafrecht und demonstrierte Fälle aus dem Praxisalltag. Über Aktuelles im Zulassungsrecht für Vertragsärzte informierte der Medizinjurist ebenfalls. Hennings beleuchtete zum Beispiel gesetzliche Grundlagen und aktuelle Urteile des Bundessozialgerichts, zeigte Folgen für die Praxis auf und Lösungswege im Hinblick auf Nachbesetzungsverfahren. In seinem Vortrag machte er deutlich, dass die Hürden für die Nachbesetzung und Veräußerung vertragsärztlicher Praxen höher werden.

Antworten auf die Frage „Was ändert sich 2017 in der ambulanten und stationären Pflege?“ präsentierte Pflegeexperte Gerd Nett. Statt bisher drei Pflegestufen wird es zum 1. Januar 2017 fünf Pflegegrade geben. Aktuell erfolgt die Festlegung von Pflegestufen anhand des täglichen Zeitaufwandes von Pflege und Hilfestellung. Die Pflegegrade basieren zukünftig auf 64 einzelnen Kriterien, die unterschiedlich gewichtet werden. Personen mit bereits festgelegter Pflegestufe sollen nicht schlechter gestellt werden als zuvor. Das System stärkt – vom Gesetzgeber gewollt – die ambulante Pflege und stellt Anbieter der stationären Pflege vor erhebliche Herausforderungen, wollen sie ihre Häuser noch rentabel betreiben.

Zahlen, Fakten, Zukunftsmodelle

Einen Überblick über Trends in der ambulanten Versorgung lieferten Andrea Kern-Schnur und Dr. Bernd Rebmann. Die Marktforscher zeigten unter anderem regionale Versorgungsmodelle der Zukunft auf und lieferten Ansätze zur Effizienzsteigerung von Arztpraxen sowie Wettbewerbsstrategien für Hausärzte.

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