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Praxisbewertung für Ärzte und Zahnärzte

Praxisbewertung für Ärzte und Zahnärzte

Es gibt vielfältige Gründe, um als Arzt oder Zahnarzt eine Praxisbewertung durchführen zu lassen. Sei es eine nahtlose Übergabe der eigenen Praxis im Falle von Krankheit oder aus Altersgründen, ein Praxisverkauf an ein medizinisches Versorgungszentrum, die Aufnahme eines Partners und damit verbunden die Bildung einer Gemeinschaftspraxis, die Nachfolge eines Partners in einer Gemeinschaftspraxis oder eine Ermittlung des Werts der Anteile eines Partners im Falle einer Trennung in der Gemeinschaftspraxis. Aber auch im Falle einer Scheidung oder dem Tod des Arztes ist eine Praxiswertermittlung nötig.

Die reine Ermittlung des Praxiswertes ist eine komplexe Aufgabe, die das Wissen und die Erfahrung von Experten aus der Gesundheitsbranche erfordert. Prinzipiell wird zur Bestimmung des Praxiswertes von Arzt- und Zahnarztpraxen zwischen dem materiellen und dem ideellen Praxiswert unterschieden.

Die Basis: Der materielle und der immaterielle Wert der (Zahn-)Arztpraxis

Als Grundlage zur Ermittlung des materiellen Praxiswertes, dem Substanzwert, dient das Inventarverzeichnis der Praxis. Dazu zählen die Einrichtung der Praxis samt medizinisch-technischer Geräte, Umbaukosten, die EDV-Ausstattung inklusive Software sowie die nicht verbrauchten Materialien. Der Zeitwert ist maßgebend für die Festsetzung des materiellen Wertes. Technische Neuerungen, die Preisentwicklung und amtliche Aufgaben sind hierbei ebenfalls zu berücksichtigen.

Zur Ermittlung des ideellen Praxiswertes, auch Goodwill genannt, werden die Beziehungen des aktuellen Praxisinhabers sowie die Erwartungen des Nachfolgers an künftige Umsätze und Erträge nach dem Kauf der Praxis herangezogen. Dabei spielen Umsatz und Ertrag der Praxis, Ruf und Alter der Arzt- oder Zahnarztpraxis, eine Standortanalyse, die Attraktivität der Praxisräume und die des eigentlichen Gebäudes sowie die Qualifikation des Personals eine Rolle. Auch die angebotenen Therapiemethoden sowie der Bestand der Patienten finden bei der Ermittlung des ideellen Praxiswertes Berücksichtigung. Zugrunde gelegt wird die Annahme, dass der aktuelle Patientenbestand auch nach Übertragung der Praxis an einen Nachfolger weiterhin in die Praxis kommen wird.

Die Bundesärztekammer- und die Ertragswertmethode

Um eine Praxisbewertung für Ärzte und Zahnärzte auf dieser Basis durchzuführen, gibt es in der Praxis verschiedenste Ansätze und Bewertungsmethoden.  Die gängigen Methoden sind die Bundesärztekammermethode und die Ertragswertmethode sowie eine Kombination dieser Ansätze -die modifizierte Ertragswertmethode.

Die Bundesärztekammermethode bietet den Vorteil, dass sie eine recht einfache und nachvollziehbare Berechnung bietet. Da die Berechnung jedoch vor allem auf Daten aus der Vergangenheit beruht, wird oft bemängelt, dass nicht berücksichtigt wird, ob die Praxis wirtschaftlich rentabel sei. Der ermittelte Wert steht häufig in keinem Bezug zum realen Verkehrswert der Praxis.

Die Vor- und Nachteile der Standardverfahren zur Praxiswertermittlung

Das Ertragswertverfahren ist ein klassisches Verfahren aus der Wirtschaftswissenschaft, wobei der Praxiswert dem Zukunftserfolgswert gleichgesetzt wird. Diese Methode gleicht zwar die Nachteile der Bundesärztekammermethode aus, jedoch kommt dem Substanzwert keine eigenständige Bedeutung zu.

Die Bewertungsmethoden Bundesärztekammermethode und Ertragswertmethode sind zwar etablierte Verfahren, bringen jedoch auch beide Schwächen mit sich. Diese bestehen vor allem darin, dass Marktentwicklungen zu wenig berücksichtigt werden, wobei der ermittelte Praxiswert nicht selten vom Verkehrswert der Praxis abweicht.

Praxisbewertungen von der DGSFG – seriös und neutral

Da die Gegebenheiten in jeder Arztpraxis unterschiedlich sind, können die einzelnen Bewertungskriterien nicht auf jeden Einzelfall schematisch angewandt werden. Daher wird in der Gesundheitsbranche meist das modifizierte Ertragsverfahren zur Praxisbewertung für Ärzte und Zahnärzte herangezogen.

Unsere Fachberater für das Gesundheitswesen begleiten ihre Mandanten in allen Situationen, die eine Praxisbewertung notwendig machen. Alle betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Themen und Aspekte haben sie dabei stets im Blick. Wenn auch Sie eine Praxisbewertung ins Auge fassen, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.  Eine seriöse und neutrale Erstellung eines Wertgutachtens für Ihre Arzt- oder Zahnarztpraxis ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

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