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Praxis-/ Unternehmensbewertung

Praxisbewertung

Grundsätzlich beschreibt der Begriff der Praxisbewertung bzw. der Unternehmensbewertung, dass der Markt- oder Verkehrswert einer Praxis bzw. eines Unternehmens ermittelt wird. Je nach Bewertungsanlass können hier durchaus unterschiedliche Ergebnisse vorliegen.

Wann braucht man eine Bewertung des Unternehmens?

Ganz allgemein geht der Trend von Einzelunternehmen /-praxis hin zu effizienten und größeren Gesundheitsunternehmen. Gründe dafür liegen u. a. darin, dass die Kostenträger und Rechtsordnungen der Gesundheitsberufe in den letzten Jahren Umstrukturierungen erfahren haben, Budgetierungen eingehalten werden müssen und Synergiepotenziale im Kostenbereich, aber auch hinsichtlich des Leistungsspektrums gehoben werden können.

Wer in der Gesundheitsbranche arbeitet und/oder ein zweites Standbein ins Auge fasst, kommt sicher früher oder später mit dem Thema Bewertung in Berührung:

  • Klassisches Beispiel: Der Arzt plant seinen Ruhestand und bittet um eine Praxisbewertung, damit die Basis eines Verkaufspreis ermittelt werden kann.
  • Aber auch die Aufnahme eines neuen Partners in eine Gemeinschaftspraxis oder
  • das Ausscheidens eines Mitgesellschafters kann eine Unternehmensbewertung erfordern.
  • Soll eine Beteiligung finanziert werden, benötigt die Bank ebenfalls einen Nachweis der Werthaltigkeit.

Nicht zuletzt kommt es neben oben genannten Beispielen bei unerfreulichen Situationen zur Bewertung von Praxen und Unternehmen: etwa im Fall einer Ehescheidung im Rahmen des Zugewinnausgleichs, bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten, bei einer Insolvenz oder dem Tod des Inhabers.

Mit der DGSFG den Gewinn im Blick behalten

Neben der reinen Wertermittlung – in der Gesundheitsbranche in der Regel durch das modifizierte Ertragsverfahren festgestellt – liegt der Fokus der Kreditinstitute auf der Kapitaldienstfähigkeit (also ob sich alle Verbindlichkeiten bedienen lassen) und den möglichst nachhaltig erzielbaren Gewinnen unter Berücksichtigung zulassungsrechtlicher Fragen des Unternehmens. Dies belegt eine Ertragsprognose.

Als Fachberater für das Gesundheitswesen begleiten unsere Mitglieder ihre Mandanten in Situationen, in denen eine Bewertung notwendig erscheint. Dabei beraten sie in Steuerthemen und auf betriebswirtschftlicher Ebene. Sie haben die Besonderheiten der Gesundheitsbranche stets im Blick – denn wer die jeweiligen Vor- und Nachteile kennt, kann Risiken und Fehler besser vermeiden.

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